Wichtige Maßnahmen für Privathaushalte aus Entlastungspaketen und Abwehrschirm des Bundes und der Länder sowie ergänzende Hamburger Maßnahmen

Mit der vorliegenden Übersicht über wichtige Maßnahmen zur Entlastung von Privathaushalten gegen die Energiekostensteigerung und allgemeine Inflation will ich Sie bei der Orientierung zu den vielen Maßnahmen des Bundes und der Länder unterstützen.

Zu einigen Maßnahmen sind Einzelheiten noch nicht geklärt und noch nicht im Detail geregelt. Deshalb kann diese Übersicht nicht vollständig sein. Sie kann aber eine Orientierungshilfe geben, welche Entlastungsmaßnahmen für Sie oder ihre Angehörigen in Betracht kommen.

Der Politik ist klar, dass die Preissteigerungen vielen Menschen Angst machen und viele Haushalte in ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Die Maßnahmen zeigen aber deutlich: Die Bundesrepublik Deutschland und die Stadt Hamburg sind weiterhin leistungsstark und lassen die Menschen nicht allein. Es gibt Entlastungen und ganz besonders werden dabei Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen in den Blick genommen.

Ein wichtiges Beispiel dafür ist das unten erläuterte erweiterte Wohngeld. Es sollen deutlich mehr Menschen mit geringem Einkommen künftig Wohngeld erhalten. Ein erheblicher Zuwachs an Wohngeldanträgen ist gewollt und die Stadt Hamburg bemüht sich vorausschauend um zusätzliche Sachbearbeiter:innen, damit die neuen Anträge zeitnah bearbeitet werden können.

 

Energiekostenpauschale

300 Euro für Rentner:innen und Pensionär:innen – Auszahlung steht bevor

  • Empfangsberechtigt sind alle Personen, die eine gesetzliche Rente beziehen oder Versorgungsempfänger:innen der Stadt Hamburg oder des Bundes sind.
  • Die Unterstützung beträgt einmalig 300 Euro.
  • Die Pauschale wird zum 1. Dezember 2022 an alle Empfangsberechtigen ausgezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt ohne Antrag.

200 Euro für Studierende – Auszahlung voraussichtlich 2023

  • Empfangsberechtigt sind Personen, die als Studierende an einer deutschen Universität, Hochschule oder Fachschule eingeschrieben sind.
  • Die Unterstützung beträgt einmalig 200 Euro.
  • Die Leistung erfolgt voraussichtlich erst 2023.
  • Der Auszahlungsweg ist noch unklar, da die Hochschulen keinen regelhaften Prozess für Zahlungen an Studierende haben.

300 Euro für Arbeitnehmende – Auszahlung ist schon erfolgt

  • Empfangsberechtigte sind alle abhängig Beschäftigten.
  • Die Unterstützung beträgt einmalig 300 Euro.
  • Die Auszahlung ist ohne Antrag im September 2022 mit der Gehaltszahlung erfolgt.
Bundesweites ÖPNV-Ticket (Nachfolger des 9 € Tickets)
  • Jede:r wird ein solches bundesweit gültiges Ticket für den Nah- und Regionalverkehr für 49 Euro pro Monat erwerben können. In Hamburg soll der Ticketpreis für Schüler*innen, Azubis und Sozialleistungsempfangende aus 29 Euro reduziert werden.
  • Das Ticket soll zum 1. Januar 2023 angeboten werden und überall dort erhältlich sein, wo es bereits heute ÖPNV-Tickets gibt.
  • Über die Finanzierung des Tickets diskutieren derzeit noch die Verkehrsminister:innen von Bund und Ländern.
Erweiterung des Kreises der wohngeldberechtigten Personen und Einführung einer dauerhaften Heizkosten- und Klimakomponente (Wohngeld Plus)
  • Der Kreis der Wohngeldberechtigten soll etwa verdreifacht und von bundesweit jetzt rund 600.0000 auf ca. 2 Millionen Bezugsberechtigte erweitert werden.
  • Man kann Wohngeld als Zuschuss zur Miete für eine Wohnung oder als Lastenzuschuss für selbstgenutztes Wohneigentum erhalten.
  • Die Wohngeldhöhe hängt von der Zahl zum Haushalt gehörender Personen, der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung und der Höhe des Haushaltseinkommens ab.
  • Einzelheiten der Berechtigung für den neuen, erweiterten Bezug stehen noch nicht fest.
  • Neue und bisherige Wohngeldbezieher:innen sollen zudem dauerhafte von einer Heizkostenpauschale und der Anrechnung von Klimaschutzmaßnahmen profitieren.
  • Die Umsetzung soll zum 1. Januar 2023 erfolgen.
  • Wer bereits Wohngeld bezieht, muss nichts unternehmen. Andernfalls muss Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Die relevanten Informationen finden sich unter https://www.hamburg.de/wohngeldrechner/
Heizkostenzuschuss II
  • Alle Wohngeldbezieher:innen erhalten einmalig einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss.
  • Ein 1-Personen-Haushalt erhält 415 Euro, ein 2-Personen-Haushalt 540 Euro und für jede zusätzliche Person gibt es 100 Euro.
  • Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im ersten Quartal 2023.
  • Wer bereits Wohngeld bezieht, brauch nichts zu unternehmen. Anderenfalls ist Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Behörde zu stellen (s. zu Ziffer 2.)
Strompreisbremse für den Basisverbrauch
  • Es profitieren private Stromverbraucher:innen und viele Unternehmen.
  • Deckelung des Strompreises erfolgt für 80 % des bisherigen monatlichen Verbrauches auf 40 Cent pro Kilowattstunde.
  • Die Kosten des darüberhinausgehenden Verbrauches werden durch eine Reduzierung der Netzentgelte abgedämpft.
  • Der Umsetzungszeitpunkt ist Gegenstand laufender politischer Verhandlungen.
  • Die Entlastung wirkt sich auf der Stromrechnung aus.
Gas-Wärmepreisbremse
  • Es profitieren alle privaten Gasverbraucher:innen und Unternehmen sowie alle Abnehmer:innen von Fernwärme.
  • Der Gaspreis wird, für 80% des Vorjahresverbrauches, auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt und somit verhindert, dass Gasverbraucher*innen finanziell überfordert werden . Um schnell und unkompliziert zu helfen, wird die Dezemberrechnung vom Staat übernommen werden. Für die meisten Mieter*innen wird die Entlastung durch eine geringere Nachzahlung im Zuge der Nebenkostenabrechnung spürbar werden. Die dauerhafte Vergünstigung soll spätestens ab März greifen.
  • Die Ersattung wird monatlich mit der Vorauszahlung oder dem Abschlag verrechnet.
Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme auf 7%
  • Alle unmittelbaren und mittelbaren Nutzer:innen von Gas werden hierdurch entlastet.
  • Die konkrete Höhe der Entlastung ist vom individuellen Gasverbrauch im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 abhängig.
  • Die Entlastung sehen sie automatisch auf ihrer Gasrechnung.
Anhebung des Arbeitnehmer:innenpauschbetrages in der Einkommenssteuer
  • Von der Anhebung werden alle Einkommensteuerpflichtigen profitieren.
  • Die Pauschale wird um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht.
  • Die Entlastung tritt erstmals mit dem Einkommenssteuerbescheid für 2023 ein.
  • Dafür ist bei der Einkommenssteuererklärung die volle Pauschale geltend zu machen.
Milderung der kalten Progression in der Einkommenssteuer
  • Von dieser Maßnahme profitieren viele Einkommenssteuerpflichtige (u.a. durch Anhebung des Grund- und Kindefreifreibetrags). Auch wird erstmalig die Inflation direkt bei der Gestaltung der Progressionsstufen berücksichtigt.
  • Die Höhe der Entlastung ist vom Einkommen und der Einkommenssteuerlast abhängig.
  • Die Maßnahme wird ab dem 1. Januar 2023 wirksam.
  • Die Progression wird durch Anpassung der Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif gemildert, um zu verhindern, dass man mit einer inflationsausgleichenden Gehaltserhöhung in eine höhere Einkommenssteuerstufe rutscht.
Entfristung und Verbesserung der Homeoffice-Pauschale
  • Von dieser Maßnahme profitieren alle Einkommensteuerpflichtigen durch Geltendmachung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.
  • Pro Homeoffice-Tag wird künftig bei der Einkommenssteuer ein Werbungskostenabzug von 5 Euro bis zu maximal 1.000 Euro gegenüber bisher 600 Euro pro Jahr gewährt.
Abschaffung der so genannten Doppelbesteuerung Rente
  • Alterskassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und im Rahmen von Rürup-Renten entrichten, profitieren von dieser Maßnahme.
  • Beiträge in die Rentenversicherung sind schon ab 2023 und nicht, wie bisher geplant, erst ab 2015 steuerlich voll absetzbar.
  • Die Höhe des Vorteils ist abhängig von Einkommen und Einkommenssteuersatz.
  • Die Maßnahme wird ab 1. Januar 2023 wirksam.
  • Die Beiträge zur Rentenversicherung sind im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Die Vorteile entstehen mit den Einkommenssteuerbescheiden.
Anhebung der Midi-Job-Grenze
  • Die Höhe ersparter Sozialversicherungsbeiträge hängt vom individuellen Einkommen ab.
  • Die Erhöhung der Midi-Job-Grenze kommt zum 1. Januar 2023.
  • Wer bereits in einem Midi-Job-Verhältnis beschäftigt ist und ab dem 1. Januar 2023 ein Gehalt bis zur Grenze von 2.000 Euro monatlich bezieht, muss nichts unternehmen. Wer derzeit bis 2.000 Euro monatlich verdient und volle Sozialabgaben bezahlt, kann sich an seinen Arbeitgeber wenden, um eine Wandlung des Arbeitsverhältnisses zu erwirken.
Steuer- und sozialabgabenfreie Zahlung von Arbeitsgeber:innen
  • Beschäftigte können von einer solchen Einmalzahlung der Arbeitgeber:innen profitieren.
  • Arbeitgeber:innen können jeweils bis zu 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei an ihre Arbeitnehmenden auszahlen.
  • Das Ob, das Wann und die Höhe einer solchen Zahlung ist von den tarifvertraglichen, betrieblichen oder individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Betrieb abhängig.
  • Es ist ratsam, die im Betrieb vertretene Gewerkschaft, den Betriebsrat oder die Arbeitgeber:innen direkt auf diese Entlastungsmöglichkeit anzusprechen.
Anhebung des Kindergeldes
  • Alle Kindergeldberechtigten profitieren von der Erhöhung.
  • Ab dem 1. Januar 2023 wird für jedes Kind einheitlich 250 Euro ausgezahlt.
  • Wer bereits Kindergeld erhält, muss nichts unternehmen. Anderenfalls kann ein Kindergeldantrag gestellt werden. Informationen dazu gibt es unter https://www.hamburg.de/ familienwegweiser/118178/kindergeld/
Erhöhung des Kinderzuschlags
  • Empfangsberechtigt sind Familien mit niedrigem Einkommen.
  • Ab dem 1. Januar 20223 steigt die monatliche Zahlung von 229 Euro auf 250 Euro.
  • Wer bereits Kinderzuschlag erhält, muss nichts unternehmen. Anderenfalls kann der Kinderzuschlag bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Informationen dazu gibt es unter https://www.hamburg.de/familienwegweiser/118178/kindergeld
Bürger:innengeld
  • Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, erhält künftig das Bürger:innengeld.
  • Der Regelsatz wird auf 502 Euro im Monat für einen 1-Personen-Haushalt angehoben.
  • Die weitere Ausgestaltung ist noch Gegenstand politischer Verhandlungen im Bundesrat bzw. Vermittlungsausschuss.
  • Die Umstellung erfolgt zum 1. Januar 2023 ohne besonderen Antrag.
Hamburger Härtefallfonds zur Vermeidung von Versorgungssperren
  • Die Stadt Hamburg wird die Bund-/Länder-Entlastungspakete durch einen Notfallfonds Energiekrise mit einem Startkapital von 125 Millionen Euro ergänzen.
  • Davon sind 15 Millionen Euro für Härtefallhilfen zur Verhinderung ansonsten drohender Energiesperren vorgesehen.
  • Die Einzelheiten zur Umsetzung der Härtefallhilfen werden von der Sozialbehörde in Abstimmung mit der Umwelt- und der Finanzbehörde ausgearbeitet und umgesetzt.
  • Mit den übrigen Geldern sollen die Hamburger Behörden in die Lage versetzt werden, schnell die Bund-/Länder-Entlastungspakete ergänzende Programme aufzulegen, damit die sozialen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen der Stadt ihre Aufgaben in der Energiekrise weiter wahrnehmen können.